Menschenrechte im Arbeitskraft und Beschäftigung

Menschenrechte im Arbeitskraft und Beschäftigung 2023-04-11T15:37:43+03:00

• Die einzige Maßgabe bei der Einstellung, der Zuweisung von Aufgaben in verschiedenen Bereichen und Beförderungen ist die Eignung des Personals; es wird keine Diskriminierung aufgrund von Religion, Sprache, Rasse und Geschlecht vorgenommen.

• Es werden gesunde und sichere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter gewährleistet.

• Mitarbeiter melden dem Unternehmen oder anderen Beteiligten mögliche Schäden, das Unternehmen behandelt diese Beschwerden unter Wahrung des Prinzips der Vertraulichkeit und gibt die Quelle nicht bekannt.

• Persönliche Informationen über die Mitarbeiter werden ohne deren Zustimmung nicht geteilt.

• Es wird die gleiche Chance auf Aus- und Weiterbildung, Anleitung und Entwicklung der Mitarbeiter gewährleistet.

• Anregungen und Wünsche der Mitarbeiter werden gehört, beantwortet und Maßnahmen ergriffen, die die Motivation erhöhen.